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Aufsichtsrat
Gemäß den Vorgaben des paritätischen Mitbestimmungsgesetzes besteht der Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG aus insgesamt zwanzig Mitgliedern, von denen zehn durch die Aktionäre an der Hauptversammlung und zehn (sieben Mitarbeiter des Konzerns und drei Vertreter der Gewerkschaft ver.di) durch die Arbeitnehmer gewählt werden.

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