BAD NEUSTADT A. D. SAALE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof hat eine
Rechtsbeschwerde des Klinikbetreibers Rhön Klinikum <RHK3.ETR> im
Kartellverfahren 'Kreiskrankenhäuser Rhön-Grabfeld an den Standorten Bad
Neustadt und Mellrichstadt' zurückgewiesen. Damit sei endgültig entschieden,
dass eine Übernahme der Krankenhäuser des Landkreises Rhön-Grabfeld nicht
möglich sei, teilte die im MDAX <MDAX.ETR> notierte Gesellschaft am Donnerstag
mit. Eine schriftliche Urteilsbegründung sei in den nächsten zwei Wochen bis
drei Monaten zu erwarten. Von der Entscheidung bleibe die Wachstumsstrategie des
Konzerns unberührt. Vorstandsvorsitzender Wolfgang Pföhler: 'Dieser Beschluss
steht unserem Wachstum nicht im Wege.'
Am 10. März 2005 hatte das Bundeskartellamt die Übernahme der beiden
Kreiskrankenhäuser durch die Rhön-Klinikum AG untersagt. Dagegen hatte das
Unternehmen vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Beschwerde eingelegt.
Nach der Zurückweisung der Beschwerde durch das OLG am 11. April 2007 hatte der
Konzern eine grundsätzliche Klärung beim BGH angestrebt. Zu Rhön Klinikum
gehören derzeit 46 von 2.100 Kliniken in Deutschland./ep/wiz
Weitere Informationen: www.dpa-AFX.de
Vorherige
Managers' Transactions & Directors' Dealings
| 17.01.2008