Stimmrechtsmitteilungen gemäß §§ 33 ff. WpHG
Ab dem 1. Juli 2020 sind Mitteilungen über Änderungen bedeutender Stimmrechtsanteile nur noch in elektronischer Form an die BaFin und die Gesellschaft zu übermitteln.
Die elektronische Übermittlung einer Mitteilung an die RHÖN-KLINIKUM AG soll über die folgenden E-Mail-Adressen erfolgen:
ir@rhoen-klinikum-ag.com
rka@rhoen-klinikum-ag.com
Die bereits veröffentlichten Stimmrechtsmitteilungen finden Sie unter der Rubrik "IR-News".