DGAP-News: RHÖN-KLINIKUM AG (deutsch)
RHÖN-KLINIKUM AG:Entscheidung im KartellverfahrenRHÖN-KLINIKUM AG / Rechtssache/Sonstiges
17.01.2008
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RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a.d.Saale
Entscheidung im Kartellverfahren 'Kreiskrankenhäuser des Landkreises
Rhön-Grabfeld'
Bundesgerichtshof weist Rechtsbeschwerde der RHÖN-KLINIKUM AG zurück
Expansionsstrategie des Konzerns bleibt unberührt
Vorstandsvorsitzender Pföhler: 'Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert.'
Bad Neustadt a. d. Saale, den 17. Januar 2008 ----- Gestern hat der
Bundesgerichtshof (BGH) die Rechtsbeschwerde der RHÖN-KLINIKUM AG im
Kartellverfahren 'Kreiskrankenhäuser Rhön-Grabfeld an den Standorten Bad
Neustadt und Mellrichstadt' zurückgewiesen. Damit ist endgültig
entschieden, dass eine Übernahme der Krankenhäuser des Landkreises
Rhön-Grabfeld nicht möglich ist. Eine schriftliche Urteilsbegründung ist in
den nächsten zwei Wochen bis drei Monaten zu erwarten.
Am 10. März 2005 hatte das Bundeskartellamt die Übernahme der beiden
Kreiskrankenhäuser durch die RHÖN-KLINIKUM AG untersagt. Dagegen hatte das
Unternehmen vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Beschwerde
eingelegt. Nach der Zurückweisung der Beschwerde durch das OLG Düsseldorf
am 11. April 2007 hatte die RHÖN-KLINIKUM AG eine grundsätzliche Klärung
beim BGH angestrebt.
Von der heutigen Entscheidung bleibt die Wachstumsstrategie des Konzerns
unberührt. Vorstandsvorsitzender Wolfgang Pföhler: 'Dieser Beschluss steht
unserem Wachstum nicht im Wege. Zu unserem Unternehmen gehören derzeit 46
von 2.100 Kliniken in Deutschland - das entspricht einem Marktanteil von
gerade einmal drei Prozent.' Damit seien hohe Wachstumschancen offenkundig.
Pföhler wörtlich: 'Wir sehen auf der Landkarte viele weiße Flecken für uns,
die auch aus kartellrechtlicher Sicht völlig unbedenklich sind.'
Angesichts der gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen -Schrumpfung und
Alterung der Bevölkerung gerade im ländlichen Raum, medizinisch-technischer
Fortschritt, sinkende öffentliche Mittel - ist nach Auffassung des
Unternehmens ein Ausbau der standort- und sektorübergreifenden
Zusammenarbeit zwischen Kliniken alternativlos. Nur so ließe sich eine
medizinisch umfassende und hochwertige Versorgung auch in ländlichen
Regionen auf Dauer sicherstellen.
Pföhler stellt klar, dass gerade die RHÖN-KLINIKUM AG Wettbewerb als einen
wichtigen Schlüssel zur Weiterentwicklung der Gesundheitswirtschaft sieht.
Nur dank des Wettbewerbs können neue Wege in der Gesundheitsversorgung
beschritten werden, die den wachsenden Anforderungen einer alternden
Gesellschaft gerecht werden. Der bisher kartellrechtlich beschrittene Weg
erscheint nicht zielführend.
Pföhler bekräftigte daher seine Forderung nach neuen kartellrechtlichen
Grundlagen für den Krankenhausmarkt: 'Jetzt ist es Aufgabe des
Gesetzgebers, die Voraussetzungen zu schaffen, um die Menschen in allen
Regionen Deutschlands auch in Zukunft bestmöglich medizinisch zu versorgen.
Die Politik muss klären, inwieweit die Ziele einer hochwertigen,
gleichmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung, wie sie der Gesetzgeber im
Sozialgesetzbuch vorsieht, bei kartellrechtlichen Entscheidungen
berücksichtigt werden.
Brigitte Sallwey
Sallwey & Partner
Grüneburgweg 41
60322 Frankfurt
Tel.: +49(069) 97 203 628
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e-mail: sallwey@rhoen-klinikum-ag.com
17.01.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die
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Sprache: Deutsch
Emittent: RHÖN-KLINIKUM AG
Schlossplatz 1
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
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