KASSEL/WIESBADEN (dpa-AFX) - Die Stadt Wiesbaden darf ihre
Horst-Schmidt-Kliniken (HSK) an die Rhön-Klinikum AG <RHK.ETR> wie geplant zum
Teil verkaufen. Das laufende Bürgerbegehren gegen die Teilprivatisierung hätte
früher eingeleitet werden müssen und sei daher nicht zulässig, befand der
Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel nach Angaben vom Mittwoch. Wiesbaden will
49 Prozent an dem defizitären städtischen Krankenhaus an den Krankenhauskonzern
verkaufen. Das Geschäft hat ein Volumen von mehr als 300 Millionen Euro und ist
einer der größten Krankenhausverkäufe der vergangenen Jahre in Deutschland.
Das Bürgerbegehren war nach der endgültigen Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung zum Verkauf am 9. Februar angelaufen. Die Initiative
'Für eine kommunale HSK' wollte bis zum 5. April die notwendigen Unterschriften
sammeln und hatte damit auch vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden Recht
bekommen. Das Geschäft war damit infrage gestellt, weil das Rhön-Angebot
angeblich nur bis Ende März befristet war.
Den Grundsatzbeschluss zum Verkauf hätten die Stadtverordneten bereits am
17. November 2011 gefasst, befanden die Richter in Kassel. Ein Bürgerbegehren
hätte damals eingeleitet werden müssen, im Februar sei es 'verfristet' gewesen.
Der Beschluss (Aktenzeichen 8 B 440/12) ist nicht anfechtbar.
Den Verkauf der Klinik hatte die große Koalition aus CDU und SPD im
Wiesbadener Stadtparlament auf den Weg gebracht, weil die HSK-Schulden von mehr
als 100 Millionen Euro sonst nicht beherrschbar seien. Rhön soll dem Vernehmen
nach die Schulden übernehmen und auch einen Neubau der HSK bezahlen. Das alte
Gebäude gilt als unwirtschaftlich./fko/DP/she
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| 28.03.2012