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Managers' Transactions & Directors' Dealings | 28.03.2012

Gericht billigt Teilverkauf von Wiesbadener Klinik an Rhön-Klinikum

KASSEL/WIESBADEN (dpa-AFX) - Die Stadt Wiesbaden darf ihre

Horst-Schmidt-Kliniken (HSK) an die Rhön-Klinikum AG <RHK.ETR> wie geplant zum

Teil verkaufen. Das laufende Bürgerbegehren gegen die Teilprivatisierung hätte

früher eingeleitet werden müssen und sei daher nicht zulässig, befand der

Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel nach Angaben vom Mittwoch. Wiesbaden will

49 Prozent an dem defizitären städtischen Krankenhaus an den Krankenhauskonzern

verkaufen. Das Geschäft hat ein Volumen von mehr als 300 Millionen Euro und ist

einer der größten Krankenhausverkäufe der vergangenen Jahre in Deutschland.



Das Bürgerbegehren war nach der endgültigen Zustimmung der

Stadtverordnetenversammlung zum Verkauf am 9. Februar angelaufen. Die Initiative

'Für eine kommunale HSK' wollte bis zum 5. April die notwendigen Unterschriften

sammeln und hatte damit auch vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden Recht

bekommen. Das Geschäft war damit infrage gestellt, weil das Rhön-Angebot

angeblich nur bis Ende März befristet war.



Den Grundsatzbeschluss zum Verkauf hätten die Stadtverordneten bereits am

17. November 2011 gefasst, befanden die Richter in Kassel. Ein Bürgerbegehren

hätte damals eingeleitet werden müssen, im Februar sei es 'verfristet' gewesen.

Der Beschluss (Aktenzeichen 8 B 440/12) ist nicht anfechtbar.



Den Verkauf der Klinik hatte die große Koalition aus CDU und SPD im

Wiesbadener Stadtparlament auf den Weg gebracht, weil die HSK-Schulden von mehr

als 100 Millionen Euro sonst nicht beherrschbar seien. Rhön soll dem Vernehmen

nach die Schulden übernehmen und auch einen Neubau der HSK bezahlen. Das alte

Gebäude gilt als unwirtschaftlich./fko/DP/she









Weitere Informationen: www.dpa-AFX.de

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