DÃœSSELDORF (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt reagiert entspannt auf die vom
Klinikbetreiber Rhön-Klinikum <RHK.ETR> eingelegte Beschwerde gegen die
Entscheidung zur Anteilsaufstockung des Konkurrenten Asklepios. 'Unsere
Entscheidung zur Beteiligung von Asklepios am Rhön-Klinikum liegt völlig auf
einer Linie mit unserer bisherigen Praxis und auch mit der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs', sagte Kartellamtschef Andreas Mundt dem 'Handelsblatt'
(Freitagsausgabe). 'Insofern warten wir gelassen den Gang der Dinge ab.'
Rhön-Klinikum hatte beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die
Entscheidung des Kartellamts eingelegt, dass Asklepios bei Rhön-Klinikum bis zur
Sperrminorität aufstocken kann. Asklepios hatte im August beim Bundeskartellamt
beantragt, seinen Anteil an Rhön auf 10,1 Prozent aufstocken zu können.
Diese Grenze ist laut Rhön-Satzung die Sperrminorität, mit der grundlegende
Entscheidungen wie Kapitalerhöhungen oder Rechtsformwechsel blockiert werden
können. Das Bundeskartellamt hatte Mitte März die Aufstockung unter Auflagen
genehmigt. Weil das Vorhaben im Raum Goslar zu einer marktbeherrschenden
Stellung führen würde, muss Asklepios dort zunächst eine Klinik und ein
medizinisches Zentrum veräußern, bevor der Konzern weitere Anteile erwerben
kann./jha/enl/fbr
Weitere Informationen: www.dpa-AFX.de
Vorherige
Managers' Transactions & Directors' Dealings
| 26.04.2013