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RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt an der Saale- Heutige Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf in der Beschwerde gegen das Kartellamt wegen der Untersagung des Zusammenschlussvorhabens Kreiskrankenhäuser Bad Neustadt- Das OLG Düsseldorf hat heute in der Sache keine Entscheidung getroffen. Der Senat hält den Sachverhalt noch nicht für abschließend ermittelt.- Am 5. Oktober 2005 wird das weitere Vorgehen vom OLG festgestellt und verkündet.- Konsequent verfolgt der RHÖN-KLINIKUM Konzern weiterhin seine Strategie des qualitativen WachstumsBad Neustadt a.d. Saale, den 21. September 2005 ----- Erstmals hatte indiesemFrühjahr das Bundeskartellamt den Zusammenschluss kommunaler Krankenhäusermit einem privaten Krankenhausträger untersagt. Hierbei ging es unteranderemum die Kreiskrankenhäuser Bad Neustadt und Mellrichstadt. Gegen denUntersagungsbeschluss des BKartA hatte die RHÖN-KLINIKUM AG vor dem OLGDüsseldorf Beschwerde eingelegt. In dieser Sache wurde heute verhandelt.Das BKartA ist bei seiner Begründung davon ausgegangen, dass beimZusammenschluss von privaten und kommunalen Krankenhäusern dieFusionskontrolle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)anzuwendensei und geht von einer sehr engen sachlich und räumlich relevantenMarktabgrenzung aus.Dem Verfahren kommt Pilotcharakter zu. Erstmals wird in der BundesrepublikDeutschland die Frage aufgeworfen, ob und unter welchen Bedingungen eszulässig ist, die Regeln der Fusionskontrolle auf Krankenhäuser anzuwenden.Die Fusionskontrolle konterkariert nach Auffassung der RHÖN-KLINIKUM AG dieZiele des öffentlichen Gesundheitswesens. Zu diesen gehören insbesondereKostendämpfung, Qualitätssicherung und flächendeckende Versorgung.Das Management des börsennotierten Klinikkonzerns aus der Rhön istüberzeugtvon dem eingeschlagenen qualitätsorientierten Wachstumspfad. 'DasVerfahrenbehindert unsere Akquisitionsstrategie nicht. Die RHÖN-KLINIKUM AG verfügtlediglich über einen Marktanteil von zwei Prozent des deutschenAkutkrankenhausmarktes und ist noch nicht in allen Regionen präsent',soVorstandsvorsitzender Wolfgang Pföhler. 'Derzeit verhandeln wir wegenderÜbernahme von Akutkliniken mit mehreren Trägern und sind sicher, dass -solltees hier zu Übernahmen kommen - keine Untersagung erfolgen wird.''Die abschließende Entscheidung wird eine grundsätzliche, über dieRHÖN-KLINIKUM AG hinausgehende, Bedeutung für das gesamte Gesundheitswesenhaben',so Pföhler.Ende der Mitteilung (c)DGAP 21.09.2005
WKN: 704230; ISIN: DE0007042301; Index: MDAXNotiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard) und München;Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart211714 Sep 05
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| 21.09.2005