RHÖN-KLINIKUM AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Hauptversammlung
26.11.2015 13:39
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Ad hoc-Mitteilung gemäß § 15 Abs. 1 WpHG
Sämtliche Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der
RHÖN-KLINIKUM AG zurückgenommen; Eintragung der Abschaffung der 90%-Klausel
in das Handelsregister zeitnah erwartet
Die Gesellschaft hat heute erfahren, dass die beiden nach der
zwischenzeitlichen Klagerücknahme der Asklepios Kliniken
Verwaltungsgesellschaft mbH noch verbliebenen Anfechtungsklägerinnen ihre
Klagen gegen die von der Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG am 12. Juni
2013 beschlossene Abschaffung des in § 17 Abs. 4, 1. Unterabs. der Satzung
für wichtige Entscheidungen der Hauptversammlung vorgesehenen
Erfordernisses einer Mehrheit von mehr als 90 % des bei der
Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals zurückgenommen haben. Die
Rücknahme der Anfechtungsklagen erfolgte nach Abstimmung mit dem Aktionär
B. Braun Melsungen AG. Die Gesellschaft selbst ist hieran nicht beteiligt.
Die Abschaffung des § 17 Abs. 4, 1. Unterabs. der Satzung wird erst mit
Eintragung in das Handelsregister der RHÖN-KLINIKUM AG wirksam. Das
Amtsgericht Schweinfurt hatte das Eintragungsverfahren infolge der
anhängigen Anfechtungsklagen bislang nicht weiter betrieben. Aufgrund der
Beendigung sämtlicher gegen den Satzungsänderungsbeschluss erhobenen
Anfechtungsklagen geht die Gesellschaft davon aus, dass die Eintragung der
Satzungsänderung nun zeitnah erfolgen wird.
Das Gericht hat die Gesellschaft im Ãœbrigen auch informiert, dass die
separaten Klagen gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juni 2014
über die Wahl von Prof. Ludwig Georg Braun in den Aufsichtsrat der
Gesellschaft ebenfalls zurückgenommen wurden.
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5.300 Betten bieten wir bezahlbare Spitzenmedizin mit direkter Anbindung zu
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