RHÖN-KLINIKUM AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG (wesentliche Beteiligung)
04.09.2009
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Wir haben von der Commerzbank AG, Frankfurt, Deutschland folgende
Mitteilung am 1. September 2009 nach § 27a Abs. 1, WpHG (Mitteilung für
Inhaber wesentlicher Beteiligungen) erhalten:
Am 12. August 2009 hat uns die Commerzbank AG nach §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG
mitgeteilt, dass die Commerzbank AG den Schwellenwert von 10% der
Stimmrechte der RHÖN-KLINIKUM AG, Schlossplatz 1, 97616 Bad Neustadt a. d.
Saale über- und unterschritten haben.
Ergänzend zu dieser Mitteilung hat uns Commerzbank AG, Frankfurt,
Deutschland am 1. September 2009 nach § 27a Abs. 1, WpHG (Mitteilung für
Inhaber wesentlicher Beteiligungen) mitgeteilt, dass
1. die Investition nicht der Umsetzung strategischer Ziele oder der
Erzielung von Handelsgewinnen dient,
2. die Commerzbank Aktiengesellschaft nicht beabsichtigt in den nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte an der RHÖN-KLINIKUM AG durch Erwerb oder
auf sonstige Weise zu erlangen,
3. die Commerzbank Aktiengesellschaft keine Einflussnahme auf die Besetzung
von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der RHÖN-KLINIKUM AG
anstrebt und
4. die Commerzbank Aktiengesellschaft keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der RHÖN-KLINIKUM AG, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik
anstrebt.
Der Kauf der Aktien wurde mit Eigenkapital finanziert.
Bad Neustadt a.d.Saale, 4. September 2009
Der Vorstand
04.09.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
Sprache: Deutsch
Unternehmen: RHÖN-KLINIKUM AG
Schlossplatz 1
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Deutschland
Internet: www.rhoen-klinikum-ag.com
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