RHÖN-KLINIKUM AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 WpHG Abs. 1
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Herr Eugen Münch, wohnhaft in Deutschland, hat uns am 09.02.2007 nach § 21
Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sich aufgrund der Umwandlung der Vorzugsaktien
in Stammaktien am 26.09.2005 sein Stimmrechtsanteil am Grundkapital der
RHÖN-KLINIKUM AG, Schlossplatz 1, Bad Neustadt a.d.Saale, Deutschland
verändert hat und seitdem die Schwelle von 10% unterschritten und an diesem
Tag 9,74% betragen hat. Dies entspricht insgesamt 5.047.522 Stammaktien.
Der Anteil der Familie Münch (Ingeborg und Eugen Münch) am Grundkapital der
RHÖN-KLINIKUM AG, Schlossplatz 1, Bad Neustadt a.d.Saale, liegt seit der
Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien und aufgrund der Meldung nach §
15a WpHG vom 02.02.2007 jetzt bei insgesamt 16,20% (Eugen Münch 9,78% und
Ingeborg Münch 6,42%).
Bad Neustadt a.d.Saale, im Februar 2007
Der Vorstand
DGAP 15.02.2007
Sprache: Deutsch
Emittent: RHÖN-KLINIKUM AG
Schlossplatz 1
97616 Bad Neustadt a.d.Saale Deutschland
WWW: www.rhoen-klinikum-ag.com
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| 15.02.2007