RHÖN-KLINIKUM AG Mitteilung von Herrn Dr. Bernard große Broermann nach § 43 Abs. 1 WpHG Herr Dr. Bernard große Broermann verweist auf seine Stimmrechtsmitteilung betreffend RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft ('Gesellschaft') vom 2. Januar 2018 im Zusammenhang mit der Schwellenberührung auf Ebene eines Tochterunternehmens wegen Umstrukturierung. Herr Dr. Bernard große Broermann hat uns gemäß §§ 43 Abs. 1 S. 1 und 3 WpHG und § 37 WpHG hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele mitgeteilt, dass er 1. die Beteiligung an der Gesellschaft als langfristiges strategisches Investment betrachtet; 2. abhängig vom Börsenkurs und der allgemeinen Performance der Gesellschaft innerhalb der nächsten zwölf Monate gegebenenfalls weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen beabsichtigt; 3. eine angemessene Repräsentanz im Aufsichtsrat der Gesellschaft anstrebt und seine Stimmrechte entsprechend auszuüben beabsichtigt; 4. derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, anstrebt. Des Weiteren hat uns Herr Dr. Bernard große Broermann gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 und 4 WpHG hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel Folgendes mitgeteilt: Die Mitteilungspflicht entstand durch bloße Schwellenberührung auf Ebene eines Tochterunternehmens wegen Umstrukturierung. Daher wurden für die Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Kai Knitter 26.01.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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