DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Klinikbetreiber Rhön <RHK.ETR> und Fresenius
<FRE.ETR> haben mehr Zeit, ihre Beschwerde gegen die drohende Anteilsaufstockung
des Wettbewerber Asklepios zu begründen.
Mitte März hatte das Bundeskartellamt Asklepios unter Auflagen genehmigt, seinen
Anteil an Rhön auf bis zu 10,1 Prozent erhöhen zu dürfen. Dagegen haben sowohl
Rhön wie auch Fresenius Beschwerde eingelegt, die nun ausführlich begründet
werden muss. Beide Unternehmen hätten dafür Fristverlängerungen beantragt und
erhalten, sagte eine Sprecherin des Düsseldorfer Oberlandesgerichts am Mittwoch
auf Anfrage der Finanz-Nachrichtenagentur dpa-AFX. Rhön habe bis zum 17. Juni
und Fresenius bis zum 30. August Zeit, Argumente gegen die Entscheidung der
Wettbewerbshüter vorzubringen.
Um ihre Anteile auf eine Sperrminorität von 10,1 Prozent aufstocken zu
können, muss Asklepios in der Region Goslar die Harzklinik sowie das
Medizinische Versorgungszentrum verkaufen, so die Auflage des
Bundeskartellamtes. Rhön-Klinikum ist der Ansicht, dass die dies nicht
ausreicht. 'Wenn Asklepios eine Sperrminorität bei Rhön erreichen kann, könnte
dies das Unternehmen bei wesentlichen strategischen Fragen zukünftig bremsen',
hatte Rhön-Chef Martin Siebert jüngst gesagt.
Die Grenze von zehn Prozent am Kapital von Rhön ist deshalb kritisch, weil
die Satzung des Konzerns für wichtige Beschlüsse wie beispielsweise
Kapitalerhöhungen eine Zustimmung von mindestens 90 Prozent des vertretenen
Kapitals auf der Hauptversammlung verlangt. Der Medizinkonzern Fresenius war im
Vorjahr mit seiner Milliardenofferte für Rhön-Klinikum genau an dieser Hürde
gescheitert. Asklepios-Eigner Bernard Broermann hatte die Ãœbernahme vereitelt,
indem er rund fünf Prozent an Rhön erwarb./ep/mne/fbr
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| 22.05.2013