BAD NEUSTADT (dpa-AFX) - Bei der wichtigen Satzungsänderung zur
Sperrminorität bei Rhön-Klinikum <RHK.ETR> wurden die Stimmen des Großaktionärs
B. Braun Melsungen nicht berücksichtigt. Dies hat der Rhön-Aufsichtsratschef
Eugen Münch am Donnerstag nach der routinemäßigen Überprüfung der vertretenen
Stimmrechtsanteile mitgeteilt. Die Vertreter von B. Braun Melsungen seien nicht
'ordnungsgemäß legitimiert' gewesen. Der Stimmrechtsanteil sei daher bei der
Abstimmung über die Änderung der Satzung nicht berücksichtigte worden. Ein
Sprecher von B. Braun Melsungen wollte sich dazu auf Anfrage nicht äußern.
Der Eigentümer von B. Braun war im Vorjahr mit fünf Prozent bei Rhön
eingestiegen. Der von Münch befürwortete Übernahmeversuch durch Fresenius
<FRE.ETR> war wegen des Störfeuers von Konkurrenten wie Braun und Asklepios
geplatzt. Fresenius hatte zwar rund 84 Prozent der Rhön-Anteile eingesammelt -
war aber an der hohen Annahmeschwelle von 90 Prozent gescheitert. Dem
Klinikbetreiber gelang auf der Hauptversammlung am Mittwoch mit einer
Satzungsänderung ein Befreiungsschlag. Die Pattsituation im Aktionärskreis
scheint gelöst: Früher konnten bereits 10 Prozent des Kapitals wichtige
Beschlüsse blockieren, nun gilt die gesetzlich übliche Sperrminoritäts-Hürde von
mehr als 25 Prozent./ep/stk/fbr
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| 13.06.2013