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Managers' Transactions & Directors' Dealings | 13.06.2013

Satzungsänderung bei Rhön-Klinikum ohne Stimmen von Großaktionär B. Braun

BAD NEUSTADT (dpa-AFX) - Bei der wichtigen Satzungsänderung zur

Sperrminorität bei Rhön-Klinikum <RHK.ETR> wurden die Stimmen des Großaktionärs

B. Braun Melsungen nicht berücksichtigt. Dies hat der Rhön-Aufsichtsratschef

Eugen Münch am Donnerstag nach der routinemäßigen Überprüfung der vertretenen

Stimmrechtsanteile mitgeteilt. Die Vertreter von B. Braun Melsungen seien nicht

'ordnungsgemäß legitimiert' gewesen. Der Stimmrechtsanteil sei daher bei der

Abstimmung über die Änderung der Satzung nicht berücksichtigte worden. Ein

Sprecher von B. Braun Melsungen wollte sich dazu auf Anfrage nicht äußern.



Der Eigentümer von B. Braun war im Vorjahr mit fünf Prozent bei Rhön

eingestiegen. Der von Münch befürwortete Übernahmeversuch durch Fresenius

<FRE.ETR> war wegen des Störfeuers von Konkurrenten wie Braun und Asklepios

geplatzt. Fresenius hatte zwar rund 84 Prozent der Rhön-Anteile eingesammelt -

war aber an der hohen Annahmeschwelle von 90 Prozent gescheitert. Dem

Klinikbetreiber gelang auf der Hauptversammlung am Mittwoch mit einer

Satzungsänderung ein Befreiungsschlag. Die Pattsituation im Aktionärskreis

scheint gelöst: Früher konnten bereits 10 Prozent des Kapitals wichtige

Beschlüsse blockieren, nun gilt die gesetzlich übliche Sperrminoritäts-Hürde von

mehr als 25 Prozent./ep/stk/fbr









Weitere Informationen: www.dpa-AFX.de

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