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Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung des Patientenportals samedi

Durch Ihre Anmeldung bei den Patientenportalen unserer Einrichtungen erklären Sie sich mit den Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen einverstanden. Dies bestätigen Sie, indem Sie das entsprechende Kästchen im Registrierungsformular anklicken.

1. Umfang

1.1. Diese Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von Patientenkonten auf den Internetplattformen der

Alle vorgenannten Einrichtungen werden nachfolgend verbundene Unternehmen RHÖN genannt. Das Portal und alle damit verbundenen Leistungen der verbundenen Unternehmen RHÖN wird von der Firma Samedi bereitgestellt.

1.2. Nur natürliche Personen können im jeweiligen Patientenportal der verbundenen Unternehmen RHÖN ein persönliches Patientenkonto als Benutzer anlegen. 

1.3. Bedingungen der Nutzer, die den Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen widersprechen, werden nicht Teil des Vertrags. Das gilt auch, wenn das jeweilige verbundene Unternehmen RHÖN diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4. Die verbundenen Unternehmen RHÖN können die Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen ändern. Die Nutzer werden mindestens 1 Monat vorher per E-Mail informiert. Der Nutzer kann den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Die verbundenen Unternehmen RHÖN weisen auf das Kündigungsrecht und die Frist hin. Wenn der Nutzer nicht kündigt, gilt die Änderung als akzeptiert.

1.5. Der Nutzer kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht übertragen. Eine Abtretung von Ansprüchen wird ausgeschlossen.

2. Gegenstand

2.1. Das Patientenkonto ist ein Service der verbundenen Unternehmen RHÖN, der den Benutzern die Kommunikation mit ihren medizinischen Leistungserbringern im jeweiligen verbundenen Unternehmen RHÖN erleichtert und sie bei ihrer Heilbehandlung unterstützt.

2.2.Im Patientenkonto stehen dem Nutzer die folgenden aufgeführten Funktionen dauerhaft unentgeltlich zur Verfügung:

Übersicht: Enthält eine Liste der zu erledigenden Aufgaben für die bevorstehenden Behandlungen.

Behandlung: Unter dieser Funktion werden Patienten alle zukünftigen und vergangenen Termine angezeigt, unabhängig davon, ob sie von Behandelnden (bspw. Kliniken) oder den Patienten selbst gebucht wurden.

Nachrichten (Chat): Mit diesem Tool kann der Nutzer die Einrichtung kontaktieren oder die Einrichtung den Nutzer.

Meine Dokumente: Diese Funktion ermöglicht dem Nutzer, seine selbst eingegebenen Gesundheitsdaten strukturiert zu speichern und übersichtlich zu verwalten.

Klinik-Suche: Der Nutzer kann über die Suche die Fachabteilung wählen, in der er einen Termin online buchen möchte. Es gibt auch einen Erinnerungsservice. Wenn der Nutzer diesen nicht in seinem Benutzerkonto deaktiviert hat, wird er automatisch per Mail oder SMS an Termine erinnert oder über Terminänderungen informiert.

Patientenprofil: Der Nutzer kann unter dieser Funktion freiwillige Angaben zu seiner Person im Konto hinzufügen oder löschen.

Videosprechstunde: Ärzte können über eine Online-Audio- und Videofunktion mit den Patienten in Kontakt treten. Patienten können mit den Ärzten chatten und eine Videosprechstunde durchführen. Diese findet über eine verschlüsselte Verbindung direkt zwischen Arzt und Patient statt. Die Videosprechstunden werden von den verbundenen Unternehmen RHÖN weder aufgenommen noch gespeichert.

2.3. Der Nutzer entscheidet selbst, welche Daten er in seinem persönlichen Patientenkonto eingeben und speichern möchte. Er entscheidet auch, wem er diese Daten zur Verfügung stellt.

2.4. Das Patientenkonto, Nachrichten an den Arzt oder eine Videosprechstunde können einen notwendigen Arztbesuch bei Krankheit nicht ersetzen.

2.5. Im Notfall reicht es nicht aus, den medizinischen Leistungserbringer über Nachrichten oder Termine zu kontaktieren, da nicht sichergestellt werden kann, dass die Nachricht sofort gelesen wird. Es wird empfohlen, im Notfall den Arzt oder den ärztlichen Notdienst direkt und nicht über das Internet zu kontaktieren.

2.6. Leistungen, die als "Drittangebote" gekennzeichnet sind, werden nicht von den verbundenen Unternehmen RHÖN, sondern von einem Drittanbieter erbracht. Vertragspartner des Nutzers ist in diesem Fall nur der Drittanbieter. Für diese Angebote gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Drittanbieters.

3. Abschluss des Vertrags

3.1. Das Angebot der verbundenen Unternehmen RHÖN für das Patientenkonto richtet sich an Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Es darf nur von Privatpersonen genutzt werden, die das Konto nicht für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwenden.

3.2. Die Nutzung des Patientenkontos und der unter Ziffer 2.2. beschriebenen Dienste ist für den Nutzer dauerhaft kostenlos. Es fallen nur die üblichen Internetverbindungskosten an.

3.3. Wenn der Nutzer sich für das Patientenportal registriert, schließt er damit den Nutzungsvertrag ab. Der Nutzer kann den Vertrag gemäß den gesetzlichen Vorgaben widerrufen. Bei einem Widerruf wird das Patientenkonto samt aller Daten sofort und unwiderruflich gelöscht.

3.3.1. Für die Anmeldung muss der Nutzer auf den vorgesehenen Webseiten die erforderlichen Daten und eine gültige E-Mail-Adresse eingeben. Er bestätigt, dass alle gemachten Angaben korrekt und vollständig sind. Bei falschen Angaben kann das jeweilige verbundene Unternehmen RHÖN das Konto sperren und löschen. Der Nutzer akzeptiert die AGB, indem er diese bei der Registrierung anklickt. Der Antrag wird durch Klicken auf die Schaltfläche an das jeweilige verbundenen Unternehmen RHÖN gesendet.

3.3.2. Der Vertrag zwischen den Parteien wird geschlossen, indem der Nutzer sich anmeldet und durch Anklicken diesen Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen zustimmt.

3.4. Mitarbeiter der verbundenen Unternehmen RHÖN dürfen keine mündlichen Absprachen oder Zusicherungen machen, die über das hinausgehen, was im Registrierungsformular steht und von den verbundenen Unternehmen RHÖN akzeptiert wurde.

3.5. Für den Nutzervertrag gelten nur die Erklärungen auf der Webseite und die jeweils gültigen AGB. Andere Bedingungen werden nicht Teil des Vertrags, auch wenn die verbundenen Unternehmen RHÖN ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Der Nutzer akzeptiert diese AGB für die Nutzung der unter Ziffer 2.2. beschriebenen Dienste.

3.6. Der Nutzer kann den Vertrag jederzeit beenden und das Patientenkonto selbst löschen. Bei Passwortverlust muss er das Passwort zurücksetzen und dann das Konto löschen. Bei Kündigung in Textform sendet das jeweilige verbundene Unternehmen RHÖN eine Bestätigungs-E-Mail zur Identitätsprüfung. Der Nutzer muss darauf antworten, damit das Konto und alle Daten unwiderruflich gelöscht werden.

4. Serviceumfang

4.1. Die verbundenen Unternehmen RHÖN ermöglichen dem Nutzer, jederzeit und von überall auf die im Patientenkonto gespeicherten Daten über das Internet zuzugreifen, soweit es technisch und betrieblich möglich ist.

4.2. Das Patientenportal kann über aktuelle Versionen von HTML-5 fähigen Browsern wie z. B. Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox, Safari und Opera genutzt werden. Die Internetverbindung und der Web-Browser sind nicht Teil des Vertrags mit den verbundenen Unternehmen RHÖN. Der Zugang erfolgt mit einer vom Nutzer gewählten E-Mail-Adresse und einem Passwort. Alle Daten werden auf externen Servern gespeichert und übertragen. Es kann nicht garantiert werden, dass der Zugang zum Patientenkonto jederzeit möglich ist.

4.3. Die verbundenen Unternehmen RHÖN bieten dem Nutzer im Patientenkonto an, online Termine zu vereinbaren oder Kontakt zu medizinischen Leistungserbringern beim jeweiligen verbundenen Unternehmen RHÖN aufzunehmen. Zudem können Videosprechstunden mit dem Patientenkonto durchgeführt werden.

5. Beitrag und Pflicht der Nutzer

5.1. Für eine erfolgreiche Nutzung des Vertrags muss der Nutzer sowohl am Anfang als auch während der gesamten Vertragslaufzeit mitwirken.

5.2. Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, seine Gesundheitsdaten in die vorgesehenen elektronischen Formulare des Patientenkontos einzutragen und zu aktualisieren. Er muss sicherstellen, dass die Daten korrekt sind und die vorstrukturierten Fragebögen der verbundenen Unternehmen RHÖN richtig verwendet werden.

5.3. Das Patientenkonto der verbundenen Unternehmen RHÖN zeigt dem Nutzer die eingegebenen, geänderten und aktualisierten Gesundheitsdaten in einem elektronischen Datenblatt an. Der Nutzer sollte dieses Datenblatt auf Richtigkeit überprüfen und bei Gelegenheit mit einem Arzt besprechen.

5.4. Die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Daten beeinflussen den Wert der Leistungen. Wenn der Nutzer behandlungsrelevante Daten löscht, verändert oder verbirgt, tut er dies auf eigene Gefahr. Er entbindet das jeweilige verbundene Unternehmen RHÖN von Ersatzansprüchen Dritter, die trotz dieser Änderungen auf die Daten vertraut haben.

5.6. Wenn der Nutzer eine der genannten Bestimmungen schuldhaft verletzt, sind Ersatzansprüche gegen das jeweilige verbundene Unternehmen RHÖN, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Nutzer muss das jeweilige verbundene Unternehmen RHÖN für dazu entstandene Schäden entschädigen.

6. Dauer, Anpassung, Beendigung des Vertrags

6.1. Wenn der Nutzer drei Jahre lang nicht auf sein Patientenkonto zugreift, kann es gelöscht werden. Der Nutzer wird vom jeweiligen verbundenen Unternehmen RHÖN per E-Mail an die zuletzt angegebene Adresse darüber informiert. Wenn er daraufhin nicht innerhalb von sechs Wochen wieder auf sein Patientenkonto zugreift, wird es gelöscht.

6.2. Das jeweilige verbundene Unternehmen RHÖN kann den Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen kündigen, zusätzlich zu den in den AGB genannten Fällen. Das Recht des jeweiligen verbundenen Unternehmen RHÖN zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.

6.3. Der Nutzer kann den Vertrag jederzeit im Patientenkonto selbst kündigen, indem er sein Benutzerkonto löscht. Die Kündigung gilt sofort. Das Patientenkonto und alle darin enthaltenen Daten werden unwiderruflich gelöscht. Die verbundenen Unternehmen RHÖN weisen darauf hin, dass nach der Kündigung Ärzte und andere medizinische Leistungserbringer bei den verbundenen Unternehmen RHÖN keinen Zugriff mehr auf die freigegebenen Daten haben. Vereinbarte Termine und bereits gesendete Daten bleiben jedoch bei den jeweiligen medizinischen Leistungserbringern gespeichert.

6.4. Wenn der Nutzer einen Löschantrag zum Patientenkonto sendet und der Patientenaccount direkt von Samedi bereitgestellt wurde, bleibt der Account mit allen Dokumenten bestehen. Der Nutzer kann sich mit diesem samedi-Patientenaccount bei anderen Institutionen registrieren. 

6.4.1. Für die Löschung des samedi-Patientenaccounts muss sich der Nutzer direkt an Samedi wenden. Bei einer schriftlichen Kündigung sendet samedi eine Bestätigungs-E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse, um die Identität des Nutzers zu überprüfen. Der Nutzer muss auf diese E-Mail antworten, damit die Identität und Kündigung bestätigt werden und samedi das Benutzerkonto dauerhaft löschen kann. 

7. Benutzerdaten, Nutzung von Zugangsdaten und Passwort erneuern

7.1. Der Nutzer und die von ihm Berechtigten müssen ihre Zugangsdaten (Passwort, Benutzername) sicher aufbewahren und vor unbefugtem Zugriff schützen. Wenn der Verdacht besteht, dass jemand das Passwort kennt, muss es sofort durch den Nutzer geändert werden. Es wird empfohlen, ein sicheres Passwort mit mindestens 10 Zeichen, einschließlich Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen, zu verwenden. Der Nutzer kann auch selbst eine Zwei-Faktor-Authentifizierung einrichten, um die Sicherheit seines Patientenkontos zu erhöhen. Es wird empfohlen, aktuelle Antivirus-, Antispyware- und Firewall-Software zu nutzen und die Zugangsdaten nur auf der offiziellen Webseite des Patientenportals einzugeben. Der Nutzer muss das jeweilige verbundene Unternehmen RHÖN für Schäden entschädigen, die durch die unberechtigte Verwendung des Passworts entstehen.

7.2. Wenn der Nutzer sein Passwort vergessen hat, kann er es über ein Web-Formular zurücksetzen. Dazu muss er die im Patientenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse angeben. Der Nutzer erhält dann eine E-Mail mit einem Link, über den er ein neues Passwort festlegen kann. Ist keine gültige E-Mail-Adresse im Patientenkonto hinterlegt, verliert der Nutzer den Zugriff auf die vom jeweiligen verbundenen Unternehmen RHÖN bereitgestellten Online-Dienste.

7.3. Wenn der Nutzer seine Zugangsdaten vergisst oder verliert und eine ungültige E-Mail-Adresse hinterlegt hat, können keine neuen Zugangsdaten per E-Mail versendet werden. Dadurch verliert der Nutzer den Zugriff auf die vom jeweiligen verbundenen Unternehmen RHÖN bereitgestellten Online-Dienste. Das jeweilige verbundene Unternehmen RHÖN ist nicht verpflichtet, dem Nutzer auf andere Weise neue Zugangsdaten zukommen zu lassen oder eine neue E-Mail-Adresse zu hinterlegen.

7.4. Wenn der Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten eines Nutzers besteht, kann das jeweilige verbundene Unternehmen RHÖN das Patientenkonto sperren. Dies gilt besonders, wenn dreimal hintereinander ein falsches Passwort eingegeben wurde. Der Nutzer oder Dritte haben dann keinen Zugriff mehr. Eine Entsperrung erfolgt nur, wenn kein Verdacht mehr besteht, insbesondere wenn der Nutzer dies schriftlich oder elektronisch unter Angabe seiner zuletzt bekannten E-Mail-Adresse beantragt und die Echtheit der Anfrage sichergestellt ist.

8. Austausch zwischen dem jeweiligen verbundenen Unternehmen RHÖN und dem Nutzer

8.1. Die Kommunikation zum Patientenkonto erfolgt normalerweise elektronisch über das Internet oder die bereitgestellten Dienste, es sei denn, die AGB bestimmen etwas anderes. Elektronisch bedeutet hier per E-Mail, online oder auf ähnliche Weise, aber nicht in der Form gemäß § 126a BGB.

8.2. Das jeweilige verbundene Unternehmen RHÖN darf alle Mitteilungen an den Nutzer per E-Mail, an die zuletzt im Patientenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse senden.

8.3. Der Nutzer soll für Mitteilungen an das jeweilige verbundene Unternehmen RHÖN die in den AGB beschriebenen Kommunikationswege nutzen, insbesondere die hier genannten Internet-Dienste und dazu die erforderlichen Zugangsdaten eingeben.

8.3.2. Der Nutzer muss auf Verlangen dem jeweiligen verbundenen Unternehmen RHÖN seine wichtigen Erklärungen schriftlich bestätigen, wenn dies rechtlich notwendig ist.

9. Besitz-, Urheber- und Nutzungsrechte; rechtliche Inhaltsbeschränkungen

9.1. Das verbundene Unternehmen RHÖN gibt dem Nutzer keine Eigentums-, Urheber- oder Schutzrechte an den Funktionen des Patientenkontos. Der Nutzer erhält nur ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht, soweit es für den Vertrag notwendig ist.

9.2. Der Nutzer muss sicherstellen, dass die von ihm eingegebenen Daten keine Gesetze verletzen, insbesondere keine Rechte Dritter oder Strafgesetze. Er muss das jeweilige verbundene Unternehmen RHÖN von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die durch solche Rechtsverletzungen entstehen. Das jeweilige verbundene Unternehmen RHÖN darf Inhalte und Daten des Nutzers sperren oder löschen, wenn dies gesetzlich oder durch gerichtliche oder behördliche Anordnung erforderlich ist.

10. Gewährleistung und Verantwortung für Schäden oder Fehler

10.1. Der Nutzer führt das Patientenkonto und die dort erfassten Gesundheitsdaten eigenverantwortlich. Das jeweilige verbundenen Unternehmen RHÖN hat keinen Einfluss auf die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der eingegebenen Daten und haftet nicht für daraus entstehende Schäden.

10.2. Der Nutzer entscheidet allein, ob und wem er Daten aus dem Patientenkonto zugänglich macht. Das jeweilige verbundene Unternehmen RHÖN hat keinen Einfluss auf die Daten, die der Nutzer an medizinische Leistungserbringer freigibt.

10.3. Das jeweilige verbundene Unternehmen RHÖN kann dem Nutzer Links zu Dienstleistungen anderer Anbieter bereitstellen. Diese Anbieter wurden sorgfältig ausgewählt, aber das jeweilige verbundene Unternehmen RHÖN kann deren Dienste, insbesondere Websites und deren Inhalte, nicht ständig kontrollieren. Daher ist das jeweilige verbundene Unternehmen RHÖN nicht für deren Verfügbarkeit oder Inhalte verantwortlich oder haftbar. Das gilt auch für Links zu den Seiten der Kooperationspartner der verbundenen Unternehmen RHÖN.

10.4. Die verbundenen Unternehmen RHÖN haften nicht für die über das Terminbuchungssystem vereinbarten Termine bei medizinischen Leistungserbringern und anderen Dienstleistern. Die Vereinbarung, Einhaltung und Pünktlichkeit dieser Termine basieren allein auf dem Informationsaustausch zwischen den Nutzern. Die Nutzer sind selbst für die Inhalte und Angebote der Termine verantwortlich. Das jeweilige verbundene Unternehmen RHÖN haftet auch nicht für die Nutzung und Inhalte der Videosprechstunde.

10.5. Um die Internetdienste der verbundenen Unternehmen RHÖN vollständig nutzen zu können, muss der Nutzer mitwirken. Wenn das jeweilige verbundene Unternehmen RHÖN aufgrund fehlender Angaben des Nutzers bestimmte Informationen oder Dienstleistungen nicht erbringen kann, ist das jeweilige verbundenen Unternehmen RHÖN von der Leistungspflicht befreit.

10.6. Aufgrund höherer Gewalt, Streiks, behördlicher Anordnungen oder technischer Änderungen kann es zu vorübergehenden Einschränkungen oder Ausfällen der Serviceleistungen des Patientenkontos kommen. Dazu gehören auch Wartungsarbeiten und Reparaturen. Die verbundenen Unternehmen RHÖN werden jedoch bemüht sein, Störungen schnell zu beheben.

10.7. Die Online-Dienstleistungen der verbundenen Unternehmen RHÖN werden teilweise mit Hilfe von Drittanbietern bereitgestellt. Daher hängt die Verfügbarkeit der Dienste von diesen Anbietern ab, besonders bei Netzdiensten. Die verbundenen Unternehmen RHÖN garantieren nicht, dass die Dienste immer ohne Unterbrechung verfügbar sind. Der Nutzer weiß, dass die verbundenen Unternehmen RHÖN keinen Einfluss auf den Internetzugang, die Übertragungsgeschwindigkeit und die Stabilität der Netzverbindungen haben.

10.8. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, die im Patientenkonto gespeicherten Daten regelmäßig auszudrucken oder auf einem anderen Speichermedium zu sichern, um auch bei einem Dienstausfall darauf zugreifen zu können.

10.9. Das jeweilige verbundene Unternehmen RHÖN haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Das gilt auch für die Erfüllungsgehilfen der verbundenen Unternehmen RHÖN. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Garantieerklärungen bleibt bestehen.

10.10. Die verbundenen Unternehmen RHÖN bieten zuerst eine Nachbesserung an. Wenn diese nicht erfolgreich ist, kann der Nutzer Schadensersatz verlangen.

10.11. Der Nutzer haftet für Schäden, die durch missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung seiner Daten entstehen. Außerdem haftet er für Schäden, die durch die schuldhafte Verletzung seiner vertraglichen Pflichten verursacht werden.

10.12. Wenn der Nutzer das Patientenkonto entgegen den Bestimmungen unter Ziffer 2.1. gewerblich oder beruflich nutzt, geschieht dies auf eigene Gefahr. Die verbundenen Unternehmen RHÖN haften in diesem Fall nicht für entstehende Schäden. Der Nutzer muss das jeweilige verbundene Unternehmen RHÖN für eventuell entstehende Schäden entschädigen.

11. Standort, Ort der Leistung, anwendbares Recht, zuständiges Gericht

11.1. Die verbundenen Unternehmen RHÖN haben ihren Sitz wie unter 11.2. genannt, in Deutschland. Änderungen der Adresse werden dem Nutzer über das Patientenkonto oder die Webseite des jeweiligen verbundenen Unternehmen RHÖN mitgeteilt.

11.2. Der Erfüllungsort der

  • RHÖN-KLINIKUM AG (Campus Akut und Reha) ist Bad Neustadt/Saale,
  • Psychosomatischen Klinik Bad Neustadt ist Bad Neustadt/Saale, 
  • Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH ist Frankfurt (Oder),
  • Zentralklinik Bad Berka GmbH ist Bad Berka,
  • Haus Saaletal GmbH ist Bad Neustadt a. d. Saale,
  • MVZ Bad Neustadt/ Saale GmbH ist Bad Neustadt a. d. Saale, 
  • MVZ MED GmbH ist Bad Neustadt a. d. Saale, 
  • MVZ des Klinikums Frankfurt (Oder) GmbH ist Frankfurt (Oder), 
  • MVZ Zentralklinik GmbH ist Bad Berka.

Alle Erfüllungsorte befinden sich in Deutschland.

11.3. Für alle rechtlichen Beziehungen zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen verbundenen Unternehmen RHÖN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn der Nutzer aus dem Ausland auf das Patientenkonto zugreift oder andere relevante Handlungen vornimmt, muss er die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes einhalten.

11.4. Wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, also sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht in Deutschland liegt oder unbekannt ist, kann das jeweilige verbundene Unternehmen RHÖN nur am eigenen Sitz (siehe unter 11.2.) klagen und nur dort verklagt werden. Das gilt auch, wenn der Nutzer ein Kaufmann ist und das Patientenkonto für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzt.

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