DGAP-News: RHÖN-KLINIKUM AG (deutsch)
RHÖN-KLINIKUM AG: Neue Entscheidung im KartellverfahrenRHÖN-KLINIKUM AG / Rechtssache/Sonstiges
11.04.2007
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 OLG Düsseldorf weist Beschwerde der RHÖN-KLINIKUM AG gegen das
Bundeskartellamt zurück
 RHÖN-KLINIKUM AG wird weitere rechtliche Schritte prüfen lassen
 Wachstumsstrategie des Konzerns bleibt unberührt
Bad Neustadt a. d. Saale, den 11. April 2007 ----- Heute hat das
Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Beschwerde der RHÖN-KLINIKUM AG im
Kartellverfahren 'Kreiskrankenhäuser Rhön-Grabfeld an den Standorten Bad
Neustadt und Mellrichstadt' zurückgewiesen. Am 10. März 2005 hatte das
Bundeskartellamt (BKartA) die Übernahme der beiden Kreiskrankenhäuser durch
die RHÖN-KLINIKUM AG untersagt. Dagegen hatte das Unternehmen vor dem OLG
Düsseldorf Beschwerde eingelegt. Am 5. Oktober 2005 hatte das Gericht das
BKartA zunächst per Aufklärungsbeschluss zu weiteren Ermittlungen über den
sachlich relevanten Markt aufgefordert.
Die Entscheidung des Senats, die Fusionskontrolle auch auf den regulierten
Krankenhausmarkt anzuwenden, hat weitreichende Bedeutung für das
Gesundheitswesen, denn sie steht in deutlichem Widerspruch zur geltenden
Gesundheits- und Sozialgesetzgebung. Diese fördert seit Jahren
Verbundkonzepte in der Krankenversorgung, da eine einrichtungsübergreifend
auf den Patienten abgestimmte Behandlung nachgewiesene Qualitäts- und
Kostenvorteile mit sich bringt.
'Die ausgesprochen enge gesetzliche Auslegung können wir in der
vorliegenden Form nicht akzeptieren', so Wolfgang Pföhler,
Vorstandsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG; 'weitere rechtliche Schritte
werden umgehend geprüft. Sollte in dieser Frage Formalismus Vorrang vor den
Werten und Zielen unseres Gesundheitssystems erhalten, droht eine teurere
und qualitativ schlechtere Patientenversorgung in Deutschland. Die vom
Gesetzgeber aufgrund der Komplexität der modernen Medizin ausdrücklich
eingeräumte Möglichkeit zur Netzwerkversorgung wird durch die durch das OLG
bestätigte jetzige Positionierung des Kartellamtes weitgehend unterlaufen,
beziehungsweise unmöglich'.
Das neben dem Kreiskrankenhaus in Bad Neustadt in diesem Verfahren
betroffene Kreiskrankenhaus in Mellrichstadt musste mittlerweile aufgrund
fehlender finanzieller Mittel vom Landkreis Rhön-Grabfeld geschlossen
werden. 'Wenn Kartellrecht dazu führt, dass die Versorgung auf dem Land
eingestellt wird, läuft etwas grundlegend falsch in Deutschland. Ich halte
das auch politisch für klärungsbedürftig', fügte Wolfgang Pföhler hinzu.
Die Expansionsstrategie des Konzerns bleibt von der heutigen Entscheidung
unberührt. Allein seit Ende 2004 hat die RHÖN-KLINIKUM AG 16 Krankenhäuser
gekauft, darunter das Schwergewicht Universitätsklinikum Gießen und
Marburg. Keiner dieser Vorgänge ist kartellrechtlich beanstandet worden.
Obwohl Marktführer, beträgt der Marktanteil des Unternehmens nicht einmal
drei Prozent. Das hohe - auch kartellrechtlich unstrittige -
Wachstumspotenzial ist damit offenkundig.
Sallwey & Partner
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DGAP 11.04.2007
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