RHÖN-KLINIKUM AG / Rechtssache/SonstigesVeröffentlichung einer Corporate-News, übermittelt durch die DGAP - einUnternehmen der EquityStory AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
 OLG Düsseldorf weist Beschwerde der RHÖN-KLINIKUM AG gegen dasBundeskartellamt zurück RHÖN-KLINIKUM AG wird weitere rechtliche Schritte prüfen lassen Wachstumsstrategie des Konzerns bleibt unberührtBad Neustadt a. d. Saale, den 11. April 2007 ----- Heute hat dasOberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Beschwerde der RHÖN-KLINIKUM AG imKartellverfahren 'Kreiskrankenhäuser Rhön-Grabfeld an den Standorten BadNeustadt und Mellrichstadt' zurückgewiesen. Am 10. März 2005 hatte dasBundeskartellamt (BKartA) die Übernahme der beiden Kreiskrankenhäuser durchdie RHÖN-KLINIKUM AG untersagt. Dagegen hatte das Unternehmen vor dem OLGDüsseldorf Beschwerde eingelegt. Am 5. Oktober 2005 hatte das Gericht dasBKartA zunächst per Aufklärungsbeschluss zu weiteren Ermittlungen über densachlich relevanten Markt aufgefordert.Die Entscheidung des Senats, die Fusionskontrolle auch auf den reguliertenKrankenhausmarkt anzuwenden, hat weitreichende Bedeutung für dasGesundheitswesen, denn sie steht in deutlichem Widerspruch zur geltendenGesundheits- und Sozialgesetzgebung. Diese fördert seit JahrenVerbundkonzepte in der Krankenversorgung, da eine einrichtungsübergreifendauf den Patienten abgestimmte Behandlung nachgewiesene Qualitäts- undKostenvorteile mit sich bringt.'Die ausgesprochen enge gesetzliche Auslegung können wir in dervorliegenden Form nicht akzeptieren', so Wolfgang Pföhler,Vorstandsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG; 'weitere rechtliche Schrittewerden umgehend geprüft. Sollte in dieser Frage Formalismus Vorrang vor denWerten und Zielen unseres Gesundheitssystems erhalten, droht eine teurereund qualitativ schlechtere Patientenversorgung in Deutschland. Die vomGesetzgeber aufgrund der Komplexität der modernen Medizin ausdrücklicheingeräumte Möglichkeit zur Netzwerkversorgung wird durch die durch das OLGbestätigte jetzige Positionierung des Kartellamtes weitgehend unterlaufen,beziehungsweise unmöglich'.Das neben dem Kreiskrankenhaus in Bad Neustadt in diesem Verfahrenbetroffene Kreiskrankenhaus in Mellrichstadt musste mittlerweile aufgrundfehlender finanzieller Mittel vom Landkreis Rhön-Grabfeld geschlossenwerden. 'Wenn Kartellrecht dazu führt, dass die Versorgung auf dem Landeingestellt wird, läuft etwas grundlegend falsch in Deutschland. Ich haltedas auch politisch für klärungsbedürftig', fügte Wolfgang Pföhler hinzu.Die Expansionsstrategie des Konzerns bleibt von der heutigen Entscheidungunberührt. Allein seit Ende 2004 hat die RHÖN-KLINIKUM AG 16 Krankenhäusergekauft, darunter das Schwergewicht Universitätsklinikum Gießen undMarburg. Keiner dieser Vorgänge ist kartellrechtlich beanstandet worden.Obwohl Marktführer, beträgt der Marktanteil des Unternehmens nicht einmaldrei Prozent. Das hohe – auch kartellrechtlich unstrittige –Wachstumspotenzial ist damit offenkundig.Sallwey & Partner Telemannstr. 1860323 Frankfurt Tel. 069-97203628DGAP 11.04.2007
Sprache: DeutschEmittent: RHÖN-KLINIKUM AG Schlossplatz 1 97616 Bad Neustadt a.d.Saale DeutschlandTelefon: +49 (0)9771 - 65-0Fax: +49 (0)9771 - 97 467E-mail: fire.ir@rhoen-klinikum-ag.comwww: www.rhoen-klinikum-ag.comISIN: DE0007042301WKN: 704230Indizes: MDAXBörsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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| 11.04.2007