WIESBADEN (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat ein
Bürgerbegehren gegen die Teilprivatisierung der städtischen
Horst-Schmidt-Kliniken (HSK) für zulässig erklärt. Die Richter untersagten am
Donnerstag der Stadt, den geplanten Kaufvertrag mit der privaten Rhön-Klinikum
<RHK3.ETR> AG vor Ablauf des Bürgerbegehrens am 5. April zu unterzeichnen.
Solange hat das 'Bündnis für eine kommunale HSK' Zeit, die 6200 laut
Gemeindeordnung notwendigen Unterschriften Wahlberechtigter zu sammeln. Damit
könnte das Kaufangebot des Rhön-Konzerns hinfällig werden, das nach Angaben der
Stadt auf den 31. März befristet ist. Eine Beschwerde gegen den Spruch (Az: 7 L
144/12.WI) beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) ist zulässig./fko/DP/stk
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| 16.02.2012