WIESBADEN (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat ein
Bürgerbegehren gegen die Teilprivatisierung der städtischen
Horst-Schmidt-Kliniken (HSK) für zulässig erklärt. Die Richter untersagten am
Donnerstag der Stadt, den geplanten Kaufvertrag mit der privaten Rhön-Klinikum
<RHK3.ETR> AG vor Ablauf des Bürgerbegehrens am 5. April zu unterzeichnen.
Solange hat das 'Bündnis für eine kommunale HSK' Zeit, die 6200 laut
Gemeindeordnung notwendigen Unterschriften Wahlberechtigter zu sammeln. Damit
könnte das Kaufangebot des Rhön-Konzerns hinfällig werden, das nach Angaben der
Stadt auf den 31. März befristet ist. Eine Beschwerde gegen den Spruch (Az: 7 L
144/12.WI) beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) ist zulässig.
Als letztes Gremium der Landeshauptstadt hatte vergangene Woche die
Stadtverordnetenversammlung zugestimmt, 49 Prozent der HSK an die private Rhön
Klinikum AG zu verkaufen. Der Kaufpreis für das mit 100 Millionen Euro Schulden
belastete Krankenhaus liegt nach Medienberichten bei über 300 Millionen Euro. Es
ist einer größten Krankenhausverkäufe der vergangenen Jahre in Deutschland. Von
Rhön und von der Stadt gab es zunächst keine Reaktion./fko/DP/stk
Weitere Informationen: www.dpa-AFX.de
Vorherige
Managers' Transactions & Directors' Dealings
| 16.02.2012