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Ad-hoc-Mitteilung | 07.06.2005

RHÖN-KLINIKUM AG: Ad-hoc-Meldung nach § 15 WPHG

Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHGOrdentliche Hauptversammlung / SonderversammlungRHÖN-KLINIKUM AG: Ad-hoc-Meldung nach § 15 WPHGAd-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt/Saale:Erneute Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung bzw. zurSonderversammlungBad Neustadt a.d.Saale, den 7.Juni 2005 ----- Dem Vorstand undAufsichtsratder Gesellschaft wurde heute eine Beschlussvorlage zugeleitet, wonach zugenehmigen ist, dass alle Aktionäre - aufbauend auf der Einladung vom 12.Mai2005 (Veröffentlichung Bundesanzeiger) - erneut zum selben Termin am selbenOrt mit geänderter Tagesordnung eingeladen werden. Alle Aktionäre derGesellschaft werden zum zweiten Mal eingeladen fürMittwoch, den 20.7.2005, 10 Uhrzur Ordentlichen Hauptversammlungund dieVorzugsaktionäre zur Sonderversammlungam Ende der Hauptversammlungin dasCongress Center Messe Frankfurt60327 Frankfurt am Mainein.Diese erneute Einladung an alle Aktionäre wird erforderlich, weil dieVoraussetzungen zur Anpassung der Größe des Aufsichtsrates an diePersonalentwicklung im Konzern erst am 30. Mai 2005 eingetreten sind. DieNeuwahl der Aufsichtsratsmitglieder hat daher nicht zum Ende derbevorstehenden Ordentlichen Hauptversammlung, sondern zum 31. Dezember2005 zuerfolgen. Dem wird durch eine Änderung der Tagesordnungspunkte 7 neu und 8neu Rechnung getragen. Als Folge der vorgeschlagenen Umwandlung derstimmrechtslosen Vorzugsaktien in stimmberechtigte Stammaktien wirdaußerdemdie Anpassung der Satzungsbestimmungen in Tagesordnungspunkt 11 neuergänzt.Die übrigen Tagesordnungspunkte 1 bis 6, 9 mit 10 und 12 sind ausdrücklichunverändert.Die Änderung der Tagesordnung bedeutet, dass folgende Auswirkungen aufInhalteund Abläufe entstehen:a) Veränderter Amtsbeginn der AufsichtsratsmandateDurch das später eingesetzte sogenannte Statusverfahren beginnt dieAmtszeitdes neu zu wählenden Aufsichtsrates nicht mit dem Ende derHauptversammlung indem er gewählt wird, sondern mit dem 31.12.2005.b) Nachwahl von Herrn MünchDa ursprünglich das Amtsende aller Aufsichtsräte, somit auch das von Dr.Grafvon Rittberg, verfahrendsbedingt zur Hauptversammlung stattgefunden hätte,wurde nunmehr - um seinem Wunsch, sein Amt abzugeben, möglichst baldnachkommen zu können - ein förmlicher fristgebundener Rücktritt nötig. Dr.Graf von Rittberg scheidet danach zum 31. August 2005 aus dem Aufsichtsrataus. Der mit dem Ende der Hauptversammlung zurücktretende Vorsitzende,EugenMünch, wird deshalb zur Nachwahl für die unvorhergesehen verlängerteAmtszeitvon Graf Rittberg ab dem 1. September 2005 vorgeschlagen.c) Anpassung der Satzungsklausel zur SperrminoritätDie neue Version der Tagesordnung wiederholt die Zusammenlegung derVorzugs-und Stammaktien ebenso wie den Beschluss zur Ausgabe von Gratisaktien ausGesellschaftermitteln und ergänzt die bisherigen Beschlussvorlagen zurErhöhung der Stimmen, die notwendig sind, um eine Satzungsänderungdurchzuführen von bisher mehr als 76% auf mehr als 90%, indem dieseMehrheitfür alle als sogenannte qualifizierende Mehrheiten geforderten Beschlüssegelten soll, gleichgültig ob die Satzung, das Gesetz oder dieRechtsprechungeine qualifizierende Mehrheit fordert. Die 90% + 1 Regel soll somit immergelten, wenn - aus welchen zwingenden Gründen auch immer - die Mehrheitvon50%+1Stimme nicht ausreichen würde.RHÖN-KLINIKUM AKTIENGESELLSCHAFTSalzburger Leite 197616 Bad Neustadt/SaaleDeutschlandISIN: DE0007042335 (MDAX); DE0007042301WKN: 704233; 704230Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard) und München;Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg und StuttgartEnde der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 06.06.2005070119 Jun 05

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