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Ad-hoc-Mitteilung | 23.04.2007

RHÖN-KLINIKUM AG: Vortsclag an Ordentliche Hauptversammlung zur Kapitalerhöhung


RHÖN-KLINIKUM AG / Kapitalerhöhung/Absichtserklärung

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die
DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



- AD-HOC-MELDUNG -

RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a.d.Saale:

Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und Neueinteilung des
Grundkapitals vorgesehen (Aktiensplit)

Bad Neustadt a.d.Saale, den 23. April 2007 ----- Vorstand und Aufsichtsrat
haben gemeinsam beschlossen, auf der am 31. Mai 2007 stattfindenden
Ordentlichen Hauptversammlung den Aktionären folgende Vorschläge zur
Abstimmung zu unterbreiten und dies in der heutigen Einladung
veröffentlicht.

Unter Ziff. 9 der Tagesordnungspunkte: Beschlussfassung über die Erhöhung
des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und über die Änderung von § 4
der Satzung (Grundkapital)

Die Gesellschaft verfügt über Kapital- und Gewinnrücklagen in nennenswerter
Höhe. Zur Sicherung einer langfristig orientierten Unternehmensstrategie
und zur nachhaltigen Verbreiterung der Grundkapitalbasis hält es die
Verwaltung für zweckmäßig, das Grundkapital aus Gesellschaftsmitteln
angemessen zu erhöhen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 51.840.000,-- € wird nach
den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um 207.360.000,-- € auf
259.200.000,-- € erhöht durch Umwandlung eines Teilbetrags von
207.360.000,-- € der in der Jahresbilanz zum 31. Dezember 2006 unter
Gewinnrücklage ausgewiesenen anderen Gewinnrücklagen in Grundkapital. Die
Kapitalerhöhung erfolgt ohne Ausgabe neuer Aktien; ihr wird die
festgestellte Jahresbilanz zum 31.Dezember 2006, die mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers der
Gesellschaft, der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, versehen ist, zugrunde
gelegt.

b)§ 4 Satz 1 der Satzung (Grundkapital) wird mit Wirkung der Eintragung des
vorstehenden Kapitalerhöhungsbeschlusses wie folgt neu gefasst:

'Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 259.200.000,-- € (in Worten:
zweihundertneunundfünfzig Millionen zweihunderttausend Euro).'

Unter Ziff. 10 der Tagesordnungspunkte: Beschlussfassung über die
Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit) und über die Änderung von § 4
der Satzung (Grundkapital)

Nach Beschluss und Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 9
vorgeschlagenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird das
Grundkapital der Gesellschaft 259.200.000,-- € betragen und in 51.840.000
Stückaktien eingeteilt sein. Auf jede der 51.840.000 Aktien entfällt dann
ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von 5,-- €.

Im Hinblick auf die Liquidität der Aktie und eine noch breitere
Anlegerschaft, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat eine Neueinteilung des
Grundkapitals (Aktiensplit) im Verhältnis 1:2 vor. Damit verdoppelt sich
die Anzahl der Aktien, ohne dass der Gesellschaft neue Mittel zugeführt
werden. Ein Aktiensplit führt in der Regel dazu, dass sich der Börsenpreis
für eine einzelne Aktie der Gesellschaft rechnerisch reduziert, ohne dass
sich der Börsenwert des Unternehmens dadurch verringert. Nach Neueinteilung
des Grundkapitals beträgt der rechnerische Anteil der einzelnen Aktie am
Grundkapital 2,50 €.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)Nach Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses gemäß Tagesordnungspunkt
9 in das Handelsregister wird das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 4
Satz 1 der Satzung in Höhe von 259.200.000,-- €, eingeteilt in 51.840.000
Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien, durch einen Aktiensplit im
Verhältnis 1:2 neu eingeteilt in 103.680.000 Stück auf den Inhaber lautende
Stückaktien. An die Stelle einer Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital der Gesellschaft von 5,-- € treten damit zwei Stückaktien mit
einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag am
Grundkapital der Gesellschaft von 2,50 €.

b)Nach Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses gemäß Tagesordnungspunkt
9 in das Handelsregister wird § 4 Satz 2 der Satzung (Grundkapital)
entsprechend dem vorstehenden Beschluss unter lit. a) geändert und wie
folgt neu gefasst:

'Es ist eingeteilt in 103.680.000 Stückaktien.'

c)Der Vorstand wird angewiesen, die unter lit. b) vorstehende
Satzungsänderung erst dann zur Eintragung in das Handelsregister
anzumelden, wenn die unter dem vorstehenden Tagesordnungspunkt 9
beschlossenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln in das
Handelsregister eingetragen wurde.


Sallwey & Partner
Brigitte Sallwey
Telemannstr. 18
D-60323 Frankfurt/Main
Tel.: (+49)069-97203 628


DGAP 23.04.2007



Sprache: Deutsch
Emittent: RHÖN-KLINIKUM AG
Schlossplatz 1
97616 Bad Neustadt a.d.Saale Deutschland
Telefon: +49 (0)9771 - 65-0
Fax: +49 (0)9771 - 97 467
E-mail: fire.ir@rhoen-klinikum-ag.com
www: www.rhoen-klinikum-ag.com
ISIN: DE0007042301
WKN: 704230
Indizes: MDAX
Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard), München;
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