(Neu: Mehr Details)
WIESBADEN (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat ein
Bürgerbegehren gegen die Teilprivatisierung der städtischen
Horst-Schmidt-Kliniken (HSK) für zulässig erklärt. Die Richter untersagten am
Donnerstag der Stadt, den geplanten Kaufvertrag mit der privaten Rhön Klinikum
<RHK3.ETR> AG vor Ablauf des Bürgerbegehrens am 5. April 24.00 Uhr zu
unterzeichnen.
Solange hat das 'Bündnis für eine kommunale HSK' Zeit, die laut
Gemeindeordnung notwendigen etwa 6200 Unterschriften Wahlberechtigter zu
sammeln. Damit könnte das Kaufangebot des Rhön-Konzerns hinfällig werden, das
nach Angaben der Stadt auf den 31. März befristet ist. Eine Beschwerde gegen den
Richterspruch (Az: 7 L 144/12.WI) beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH)
ist zulässig.
Als letztes Gremium der Landeshauptstadt hatte vergangene Woche die
Stadtverordnetenversammlung zugestimmt, 49 Prozent der HSK an die private Rhön
Klinikum AG zu verkaufen. Der Kaufpreis für das mit 100 Millionen Euro Schulden
belastete Krankenhaus liegt nach Medienberichten bei über 300 Millionen Euro. Es
ist einer größten Krankenhausverkäufe der vergangenen Jahre in Deutschland. Von
Rhön und von der Stadt gab es zunächst keine Reaktion.
Als Sprecher des 'Bündnisses für eine kommunale HSK' stellte sich der Arzt
Michael Forßbohm vor, organisatorische Unterstützung kommt von der Gewerkschaft
Verdi. Die Kritiker befürchten, dass die Versorgung der Patienten und die
Arbeitsbedingungen des Personals sich bei einem privaten Betreiber
verschlechtern. Auch wenn nur ein Minderheitsanteil verkauft werde, übernehme
Rhön die volle Kontrolle.
Schon vergangene Woche hatte der Anwalt Gerhard Strauch für das Bündnis
erwirkt, dass die Stadt den Vertrag nicht unterzeichnen darf. Die Stadt habe es
in der Hand gehabt, bei der Vertragsgestaltung und den Terminen der
Gremien-Entscheidungen Zeit für ein Bürgerbegehren einzuplanen, schrieben die
Richter nun. Es gehe um 'eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde'.
Erst nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren und einer Bestätigung durch die
Stadtverordneten findet laut hessischer Gemeindeordnung ein Bürgerentscheid
statt, eine Abstimmung aller Bürger./fko/DP/stb
Weitere Informationen: www.dpa-AFX.de
Vorherige
Managers' Transactions & Directors' Dealings
| 16.02.2012