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Managers' Transactions & Directors' Dealings | 16.02.2012

ROUNDUP 2: Gericht legt Klinikverkauf in Wiesbaden auf Eis

(Neu: Mehr Details)



WIESBADEN (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat ein

Bürgerbegehren gegen die Teilprivatisierung der städtischen

Horst-Schmidt-Kliniken (HSK) für zulässig erklärt. Die Richter untersagten am

Donnerstag der Stadt, den geplanten Kaufvertrag mit der privaten Rhön Klinikum

<RHK3.ETR> AG vor Ablauf des Bürgerbegehrens am 5. April 24.00 Uhr zu

unterzeichnen.



Solange hat das 'Bündnis für eine kommunale HSK' Zeit, die laut

Gemeindeordnung notwendigen etwa 6200 Unterschriften Wahlberechtigter zu

sammeln. Damit könnte das Kaufangebot des Rhön-Konzerns hinfällig werden, das

nach Angaben der Stadt auf den 31. März befristet ist. Eine Beschwerde gegen den

Richterspruch (Az: 7 L 144/12.WI) beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH)

ist zulässig.



Als letztes Gremium der Landeshauptstadt hatte vergangene Woche die

Stadtverordnetenversammlung zugestimmt, 49 Prozent der HSK an die private Rhön

Klinikum AG zu verkaufen. Der Kaufpreis für das mit 100 Millionen Euro Schulden

belastete Krankenhaus liegt nach Medienberichten bei über 300 Millionen Euro. Es

ist einer größten Krankenhausverkäufe der vergangenen Jahre in Deutschland. Von

Rhön und von der Stadt gab es zunächst keine Reaktion.



Als Sprecher des 'Bündnisses für eine kommunale HSK' stellte sich der Arzt

Michael Forßbohm vor, organisatorische Unterstützung kommt von der Gewerkschaft

Verdi. Die Kritiker befürchten, dass die Versorgung der Patienten und die

Arbeitsbedingungen des Personals sich bei einem privaten Betreiber

verschlechtern. Auch wenn nur ein Minderheitsanteil verkauft werde, übernehme

Rhön die volle Kontrolle.



Schon vergangene Woche hatte der Anwalt Gerhard Strauch für das Bündnis

erwirkt, dass die Stadt den Vertrag nicht unterzeichnen darf. Die Stadt habe es

in der Hand gehabt, bei der Vertragsgestaltung und den Terminen der

Gremien-Entscheidungen Zeit für ein Bürgerbegehren einzuplanen, schrieben die

Richter nun. Es gehe um 'eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde'.



Erst nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren und einer Bestätigung durch die

Stadtverordneten findet laut hessischer Gemeindeordnung ein Bürgerentscheid

statt, eine Abstimmung aller Bürger./fko/DP/stb









Weitere Informationen: www.dpa-AFX.de

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